ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.Gegenstand
 Das Planungsbüro, die Firma rawledesign, vertreten durch die Inhaberin Dena Rawle, wird vom Auftraggeber mit der Erstellung der Planung und Gestaltung von Baumaßnahmen eines Projektvorhabens beauftragt.
2.Leistungskatalog (Ausschnitt)
 Der Leistungskatalog von rawledesign beinhaltet Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf, Ausführungsplanung,
beispielsweise:
– Bauanträge stellen + Einholung von Baugenehmigungen, Ausschreibungungen
– Sichtung, ggf. Korrektur vorhandener Pläne u. Unterlagen
– Vorschläge zur allgemeinen Konzeption
– Recherche nach Stilrichtungen und Details
– Einholung von Fremdangeboten, Kostenschätzung und Preisvergleich
– Erstellung von Ansichten Skizzen, Perspektiven per Hand
– Vermaßung, CAD-Plan-Erstellung von Grundriss, Deckenspiegel, Beleuchtung + Fläche.
– 3D Planung per Computer, 3D-Visualisierung
– Koordination mit Bauherrn und fachbeteiligten Firmen.
– Erstellung von Präsentationen in Form von Booklet, Kollagen, Moodboards, Modellen
– Erstellung einer End-Dokumentation in Papier- und Digitalform
Benötigte Leistungen werden detailliert dem Auftraggeber in einem Angebot vorgestellt und von diesem ausgesucht und bestätigt. Eine Objektüberwachung von rawledesign vor Ort findet nicht statt, es sei denn, es besteht eine zusätzliche Vereinbarung.
Der Bauherr überträgt rawledesign die künstlerische Oberleitung am Projekt, um die optische Einheit des Bauvorhabens zu wahren.
 3. Zusätzliche Leistungen
Änderungen bei unvorhersehbarer Planungsproblematik werden auf Nachweis mit dem aktuellen Stundensatz in Rechnung gestellt .
Werden zusätzliche Leistungen nach Zeitaufwand erforderlich, welche nicht in den o.g. Angebotsleistungen enthalten sind, müssen diese zuvor schriftlich vereinbart werden.
Zusätzliche Leistungen werden mit den Leistungsphasen verrechnet, in denen sie entstehen.
4.Allgemeine gegenseitige Verpflichtungen
rawledesign wird seine vertraglichen Leistungen gemäß den jeweils geltenden einschlägigen Vorschriften, besonders denen der Sicherheitsvorkehrungen, auszuführen.
rawledesign achtet bei der Planung und Ausführung auf Wirtschaftlichkeit der Baukosten.
Im Rahmen der vereinbarten Leistungen wird rawledesign den Auftraggebern über alle bei der Durchführung seiner Bauaufgaben wesentlichen Angelegenheiten unterrichten. Wenn erkennbar wird, dass die erwarteten Baukosten überschritten werden, wird rawledesign, den Auftraggeber unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
Der Auftraggeber versichert, dass keine dingliche Rechte Dritter der Durchführung der Baumaßnahme entgegenstehen.
Der Auftraggeber kann Weisungen an die am Bau Beteiligten nur im Einvernehmen mit rawledesign erteilen.
Der Auftraggeber nimmt nach Fertigstellung des Projekts, auch einzelner Teile, die Leistungen gemeinsam mit rawledesign ab.
Maße und andere Angaben über die Beschaffenheit der Räume, die rawledesign dem Auftraggeber liefert, sind nur zur persönlichen Nutzung durch den Auftraggeber bestimmt. Soweit der Auftraggeber für die Gestaltung der Räume Dritte mit der Durchführung der Baumaßnahme beauftragt, dürfen die Maße und Angaben nicht als verbindliche Informationen weitergeben werden.
Der Auftraggeber muss die von ihm beauftragten Dritten dazu anhalten, eigene Aufmaße zu nehmen.
5.Beauftragung von Fachleuten und bildenden Künstlern
rawledesign berät den Auftraggebern über die Notwendigkeit des Einsatzes von Fachleuten beispielsweise in den Sparten Schall- und Brandschutz, Küchenplanung, Elektrik, Schreinerei, Heizung, etc, sowie Lichtdesign, aber auch Ausgestaltungen durch bildende Künstler.
Fachleute werden ausschließlich vom Auftraggeber beauftragt. Dieser entscheidet über das Vergabeverfahren und die Vergabe.
Der Auftraggeber verpflichtet diese Fachleute/Künstler sich in jedem Falle mit rawledesign abzustimmen.
6.Planlieferungen + Bearbeitungsfristen
Planlieferungen an die Auftraggeberin und an die Planungs- Baubeteiligten erfolgen generell via E-Mail im Datenformat DWG und PDF.
Die Enddokumentation erfolgt in Papierformat und in Digitalform.
Falls Pläne zu einem bestimmten Termin geliefert werden sollen, muss dies gesondert vereinbart werden.
Nach Beendigung der Leistung von rawledesign und nach deren Honorierung sind dem Auftraggeber Kopien und CAD-Dateien (unverschlüsselt im .dwg/.dxf Format) aller Pläne als Bestandspläne, Detail-(Vorplanungs-) Ausführungspläne und die gültigen Angebote aller ausgeschriebenen Gewerke zu übergeben.
7.Vergütungen
Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt die HOAI.
Die Vergütung setzt sich aus dem vereinbarten Honorar, sowie den Nebenkosten zusammen. Unter diese fallen z.B. Telefongebühren, Papierverbrauch, Abnutzung etc. Der Einfachheit halber werden sie mit 5 % der Honorarsumme abgerechnet.
Präsentationen vor Ort werden jeweils pauschal in Rechnung zzgl. der Reisekosten gestellt.
Es gelten die Zahlungsbedingungen von rawledesign. Zu Abzügen oder zur Skontierungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn diese ausdrücklich gewährt wurden.
Kommt der Auftraggeber in Verzug, bedarf es keiner Mahnung.
Alle Preise gelten zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
8.Teil- und Abschlagszahlungen
Beträgt die Auftragssumme mehr als € 10.000,00 (exkl. MwSt) wird eine Anzahlung von 30% der Summe fällig.
Die Anzahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
Nach dem Abschluss der jeweiligen Leistungsphase. stellt Firma rawledesign eine Abschlagsrechung.
Alternativ kann ein ein zeitlich gestaffelter Zahlungsplan vereinbart werden.
Nebenkosten werden anteilig mit jeder Abschlagsrechnung abgerechnet.
9.Beendigung des Projekts
Die Enddokumentation und Übergabe erfolgt mit der Erstellung der Schlussrechnung.
Mit der Schlussrechnung wird auch die Vergütung für eine etwaige vereinbarte Abtretung der Nutzung der Urheberrechte fällig.
Eine Aufrechnung gegen den Honoraranspruch ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
10.Eigentum von Arbeitsmaterialien
Mit der vollständigen Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers gehen sämtliche Unterlagen als Kopien mit Angaben zu Materialien, Farben, Produkte, Hersteller und Lieferanten sowie sämtliche Pläne in Papier- und in Digitalformat in das Eigentum des
Auftragsgeber über.
Für spätere Vervielfältigung und Versand der Kopien kann rawledesign eine Auslagenerstattung verlangen.
Eigene Leistungen (Originalpläne und -zeichnungen, Berechnungen, u.a.) verbleiben Eigentum von rawledesign.
Diese Unterlagen werden mindestens für die Dauer von drei Jahren archiviert.
11.Haftung und Gewährleistungen
rawledesign haftet ausschließlich bei einer grob schuldhaften Verletzung der Vertragspflichten. Für Schäden, die nicht auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen und bei denen rawledesign weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wird die Haftung auf die in 11.2 angegebenen Beträge summenmäßig begrenzt.
rawledesign verpflichtet sich dem Auftraggeber auf Verlangen eine Berufshaftpflichtversicherung per Kopie nachzuweisen. Die Deckungssumme dieser Versicherung beträgt für Personenschäden mindestens 3.000.000 € und für Sachschäden 300.000 €. Der
Auftraggeber ist berechtigt, für das Projekt eine Versicherung mit einer höheren Deckungssumme zu verlangen. Die Kosten einer solchen Versicherung trägt der Auftraggeber.
Im Falle eines fahrlässigen Planungsfehlers wird ausschließlich Firma rawledesign die Beseitigung des Schadens übernehmen. Es liegt in ihrem Ermessen, ob sie eine neue Planung erstellt oder die ursprüngliche Planung korrigiert.
rawledesign kann die Nacherfüllung verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten oder Zeitaufwand verbunden ist.
Gibt der Auftraggeber Anordnungen an Dritte ohne sich mit rawledesign abzustimmen, kann diese bei dem Auftraggeber im Schadensfall ein Mit- oder Alleinverschulden geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn dem Auftraggeber fachkundige Personen zur
Seite stehen.
Für Fehler der vom Auftraggeber beauftragten Fachleute und bildenden Künstler übernimmt rawledesign keine Haftung, sofern die Fehler nicht auf seine Planung zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Im Übrigen bestimmt sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften (vgl. §§ 631ff. BGB).
12.Verjährung von Ansprüchen
Die Gewährleistung von rawledesign beträgt nach § 638 BGB 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Begleichung der Schlussrechnung. Bei Baubetreuung durch rawledesign beginnt sie mit der gemeinsamen Schlussabnahme des Projekts durch den Auftraggeber und rawledesign.
Für Aufgaben, die danach zu erfüllen sind, beginnt die Gewährleistung jeweils mit der Beendigung der Leistung und der Begleichung der Rechnung, bzw. deren Abnahme.
Etwaige Vergütungsansprüche von rawledesign, sowie Forderungen des Auftraggebers verjähren nach drei Jahren mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Verjährungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. §§ 195, 199 Abs. 1, Abs. 4 BGB)
13.Übertragung der Urheberrechte zur Nutzung
Die Leistungen von rawledesign unterstehen dem Urheberrecht und sind daher unveräußerbar (vgl. § 1, 2 Abs 1 u. Abs 2 UrhG).
rawledesign überträgt dem Auftraggeber bei Abschluss des Vertrags jedoch die Rechte zur Nutzung seiner Urheberrechte der Baumaßnahmen. Dies beinhaltet z. B. Entwürfe, Zeichnungen, plastische Darstellungen und das Projekt selbst. Sie gelten ausschließlich für den Auftraggeber nicht jedoch gegenüber Dritten.
rawledesign behält sich die Rechte zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Wahrnehmung vor, sowie die Rechte zur Namensbenennung.
Änderungen des Projekts, aber auch Plagiate bedürfen des schriftlichen Einverständnisses von rawledesign.
14.Nachbaubefugnis
Die Befugnis, bereits verwendete Pläne noch einmal zu nutzen, steht dem Auftraggebern ohne Einwilligung der rawledesign grundsätzlich nicht zu.
rawledesign ist in den Grenzen von Treu und Glauben zu einem Nachbau befugt (§ 16 UrhG).
Der Auftraggeber im Rahmen des Projektes verletzt die Urheberrechte der rawledesign, wenn ihm die Nutzungsrechte nicht übertragen wurden.
In diesem Fall stehen Firma rawledesign Schadensersatzansprüche zu.
Gegen eine zu vereinbarende einmalige pauschale Vergütung zzgl. 19% MwSt. kann Firma rawledesign bezüglich ihrer erarbeiteten Unterlagen dem Auftraggeber ein unbeschränktes Verwertungsrecht einräumen. Dieses schließt die Befugnis ein, die Ausarbeitungen der Firma rawledesign in beliebig veränderter Form zu verwerten, auch zur späteren Änderungen am Projekt. Dies schließt auch die Übertragung des Designs des Projekts auf eine unbegrenzte Anzahl weiterer Projekte. Etwaig entstehende Lizenzgebühren für die Übertragung der Verwertungsrechte sind mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
Die Übertragung der Verwertungsrechte erfolgt mit dem Zahlungseingang der Vergütung und wird in einem separatem Schreiben bestätigt.
15.Verwertung für Werbezwecke
Sofern nicht der Auftraggeber glaubhaft versichert, dass dies seinen wirtschaftlichen Interessen widerspricht, ist rawledesign berechtigt nach Fertigstellung des Projekts zum Zwecke der Eigenwerbung den Namen des Auftraggebers und dessen Logo den jeweiligen Auftrag die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen Ablichtungen des fertigen sowie unfertigen Projekts zu kopieren, per Druck oder in elektronischen Medien zu veröffentlichen, oder an Dritte weiterzugeben.
Zu diesem Zwecke überträgt der Auftraggeber rawledesign die erforderlichen Nutzungsrechte an dessen Logo.
rawledesign oder ein berechtigter Dritter kann auch nach Beendigung des Vertrags das Projekt oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen. Ein Termin ist mit dem Auftraggeber zuvor abzustimmen.
Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung des Projekts berechtigt für eigene Werbezwecke Ablichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen. Dabei wird er auf den Urheber des Designs hinzuweisen.
16.Vertraulichlichkeitsvereinbarung und Datenschutz
Schriftverkehr, Planlieferungen, E-mails, inklusive ihr angefügten Dateien werden von Auftragsgeber wie vom Auftragnehmer streng vertraulich behandelt und sind ausschließlich für den Gebrauch durch die Empfänger bestimmt. Dem Verfasser obliegt die Verantwortung für Inhalt und ggfls. Verweise auf Webseiten Dritter.
Während der Bauphase werden keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben, sie unterliegen strikter Vertraulichkeit. Ausnahmen gelten für Handwerker und am Projekt Beteiligte.
17.Nicht erbrachte Leistungen
Können aus zwingenden Gründen Vertragsleistungen nicht vollständig erfüllt werden, so erhält rawledesign eine Vergütung für die erbrachten Teilleistungen.
 18.Vorzeitige Auflösung des Vertrages
Der Vertrag kann nur bei grobfahrlässigen Handelns einer der Vertragspartner gekündigt werden.
Wird aus solchem Grund gekündigt steht rawledesign ein Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.
19.Schlussbestimmungen
 Es gelten die Vertragsbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches §§ 631 ff. BGB.
Bei Streitigkeiten gilt die HOAI.
Die Aufhebung sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, einschließlich solcher über die Aufhebung der Schriftform, sind unwirksam.

Gerichtsstand ist Offenbach am Main